| Verhalten am Unfallort |
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Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?
Anhalten: Bewahren Sie vor allem Ruhe, dann können Sie sich und anderen wirksam helfen. Als „Beteiligter" an einem Unfall haben Sie unverzüglich an nächstgeeigneter Stelle zu halten.
Warnen: Sichern Sie die Unfallstelle zur Warnung Nachfolgender, indem Sie die Warnblinkanlage sofort einschalten und das Warndreieck aufstellen – außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen ca. 100 m vor der Unfallstelle. Außerdem sollten sie nicht vergessen, zum Eigenschutz, Ihre Warnweste zu tragen.
Helfen: Versorgen Sie anschließend Verletzte im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten und bringen Sie diese aus dem Gefahrenbereich. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar § 323 c StGB
Melden und Alarmieren: Wenn nur ein Beteiligter es wünscht, muss der Unfall polizeilich aufgenommen werden. Alarmieren Sie die Feuerwehr wenn jemand verletzt ist. Bitten Sie notfalls andere darum den Notruf abzusetzen. Aus der Telefonzelle ist der Notruf (Polizei 110; Feuerwehr 112) gebührenfrei. Dies gilt ebenso für Anrufe vom Handy; hier funktioniert der Notruf sogar ohne SIM-Karte. Die Unfallmeldung muß enthalten:
Bitte warten Sie auf Rückfragen des Notrufsprechers!
Fahrbahn räumen und Spuren sichern: Fahren Sie bei geringfügigem Schaden (zum Beispiel leichter Blechschaden) unverzüglich beiseite. Markieren Sie vorher möglichst die Fahrzeugstellung gegebenenfalls mit Kreide und/oder fotografieren Sie diese. Beseitigen Sie jetzt jedoch keine Unfallspuren!
An einem Unfall beteiligt ? Als Beteiligter eines Unfalls müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis die Angaben zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Beteiligung von den anderen Unfallbeteiligten oder der Polizei aufgenommen sind. „Unfallbeteiligter" ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Unfallflucht ist strafbar §142 StGB Wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind, sollten Sie mindestens folgende Daten notieren:
Am besten ist die Verwendung von Unfallprotokollen, die von Versicherungen und Automobilclubs zur Verfügung gestellt werden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme erhalten Sie ein Aktenzeichen, welches Sie bei Rückfragen und Auskunftsersuchen immer angeben sollten. Ist der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nicht bekannt, so können Sie diesen beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Sie müssen außer Ihrer eigenen Anschrift das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges und das Unfalldatum angeben. Zeuge? Verhelfen Sie den anderen zu Ihren Rechten und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, auch wenn Sie nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind.
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